Vor zwölf Jahren - am 24. April 1982 - haben wir, die in der Europa-Union,
Landesverband Hessen zusammengeschlossenen europäischen Föderalisten, in einer
Grundsatzerklärung in Alsfeld dargelegt, dass der Friede nur erhalten werden kann durch
einen Föderalismus freier Staaten, der die Nationen unter einem demokratischen
"Rechtsgesetz" vereint und der Mittel und Möglichkeiten hat, für gemeinsame
Probleme gemeinsame Lösungen mehrheitlich und demokratisch durchzusetzen und schwachen
Gliedern der Gemeinschaft bei ihrer Entwicklung zu helfen. Der Friede - so stellten wir
damals fest - ist kein Naturzustand; er muss vielmehr gestiftet werden.
Inzwischen ist die Geißel des Krieges nach Europa zurückgekehrt, ohne
dass
die
Europäische Union in der Lage war, diesen Krieg zu stoppen. Während die Zwölf
untereinander den Frieden dauerhaft bewahren konnten, haben sie nach wie vor Probleme,
nach außen mit einer Stimme zu sprechen. Ja unterdessen beginnen alte, nationalstaatliche
Verhaltensmuster und neuer Nationalismus auch das sich einigende Europa erneut zu
bedrohen. Der Weg zurück ins nationalistische Gegeneinander - dessen ultima ratio der
Krieg ist - ist noch nicht endgültig verbaut. Deshalb bedarf es neuer Initiativen und
Anstrengungen, um Europa zu einer unauflöslichen, demokratischen, rechtsstaatlichen,
bürgernahen, föderalen und sozial vorbildlichen Gemeinschaft - kurzum: zu einem
Bundesstaat - zu machen.
Folgende Aufgaben halten wir für vordringlich:
I. Wahl zum Europäischen Parlament am 12. Juni 1994
Vom 9.-12. Juni 1994 wird das Europäische Parlament (EP) zum vierten Mal gewählt.
Stärker als bisher entscheidet jede Stimme mit über den zukünftigen Weg der
Europäischen Gemeinschaft die durch den Vertrag von Maastricht in eine Europäische Union
umgewandelt wurde. Das Europäische Parlament hat dadurch, aber auch durch die Luxemburger
Einheitliche Akte neue Kompetenzen erhalten:
- Die Europäische Kommission kann nicht ohne Zustimmungsvotum des EP berufen werden. Das
EP kann als als einziges Organ die Kommission abberufen.
- In weiten Bereichen der Gesetzgebung ist das EP heute gleichberechtigter Mitgesetzgeber
mit dem Rat, so in vielen Fragen der Binnenmarktgesetzgebung, der Freizügigkeit, des
Niederlassungsrechts, des Gesundheits- und Verbraucherschutzes sowie des Umweltschutzes.
- Ohne Zustimmung des EP kann die Europäische Union weder erweitert werden, noch kann sie
wichtige internationale Verträge schließen.
- Das EP kann den Haushalt der EU weitgehend mitgestalten und ihn aus wichtigen Gründen
ablehnen.
Wir rufen deshalb alle Mitbürger auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen
und demokratische und europafreundliche Kandidaten ihrer Wahl ins Europäische Parlament
zu schicken, die entschlossen sind, den europäischen Aufbau fortzusetzen.
Nationalistische Kandidaten sollten keine Stimme erhalten.
II. Deutsche EU-Präsidentschaft vom 1. Juli bis 31. Dezember
1994
Die Bundesrepublik Deutschland übernimmt vertragsgemäß vom 1. Juli bis 31. Dezember
1994 die Präsidentschaft im Rat der EU. In dieser Zeit wird auch der Bundestag am 23.
Oktober neu gewählt werden. In diesem Halbjahr fallen wichtige Entscheidungen im Rahmen
der EU, vor allem:
- Mehr als 20 Abstimmungen in den Mitgliedsstaaten und bei den vier Beitrittskandidaten
über die Erweiterung um Österreich, Finnland, Schweden und Norwegen sowie der Vollzug
der Erweiterung zum 1.1.1995.
- Verstärkte Anstrengungen, um die Wirtschaft zu beleben und den Kampf gegen die
Arbeitslosigkeit - entsprechend den Vorschlägen der Kommission - erfolgreich
fortführen zu können.
- Verstärkung der gemeinsamen Forschung, um die Zukunft des Wirtschaftstandortes Europa
sicherer zu machen,
- Neubildung der Europäischen Kommission - jetzt für 16 Staaten.
- Vorbereitung und Entscheidung über die Weiterbehandlung der Beitrittsanträge der
Türkei, von Malta, Zypern und der Schweiz sowie der bereits eingegangenen
Beitrittsanträge von Ungarn und Polen oder den angekündigten von der Tschechischen
Republik und der Slowakischen Republik.
Wir rufen deshalb unsere Mitbürger auf, durch massive Beteiligung an der
Europawahl der deutschen Präsidentschaft den Rücken zu stärken. Wir fordern die
Parteien auf, die Europapolitik nicht wie bisher durch wahltaktische Manöver zu
missbrauchen
und der deutschen Präsidentschaft nicht unnötige Schwierigkeiten zu
bereiten.
III. Überwindung der Spaltung Europas
Nach dem Zusammenbruch des östlichen Herrschaftssystems - auch hervorgerufen durch
die ungebrochene Anziehungskraft der Europäischen Union nach außen - kommt es darauf an,
nicht nur die Spaltung Deutschlands politisch, ökonomisch und kulturell zu überwinden,
sondern auch die Spaltung Europas. Dies kann nur sinnvoll im Rahmen der Europäischen
Union geschehen. Für Deutschland ist dies bei gleichzeitiger störungsfreier
Fortentwicklung der Europäischen Union von zentraler Bedeutung:
- Kein Land hat so viele Grenzen mit Nachbarn, liegt so im Mittelpunkt Europas. Es
muss sich seiner Lage bewusst und an einer friedlichen Entwicklung Europas interessiert sein.
Einen "deutschen Sonderweg" darf es nicht geben.
- Kein Land der Europäischen Union ist so exportabhängig wie Deutschland, das über die
Hälfte seines Außenhandels mit den elf Partnerländern der EU abwickelt,
und so bei uns
Arbeitsplätze sichert
- Kein Land der Europäischen Union ist so sehr unmittelbar betroffen von der politischen
Entwicklung in den ehemaligen Ostblockländern. Schon heute ist die Bundesrepublik der
stärkste Handelspartner dieser Länder. Deren stufenweise Annäherung an die EU, ihre
demokratische und marktwirtschaftliche Konsolidierung haben für die Bundesrepublik
Priorität, auch aus sicherheitspolitischen Gründen. Verstärkte Hilfen für diese
Länder sind deshalb besonders vordringlich.
- Wir rufen deshalb die am Wirtschaftsprozess Beteiligten, insbesondere Unternehmer und
Gewerkschafter auf, den Weg der ökonomischen Zusammenarbeit weiterzugehen.
- Die Assoziations- und Partnerschaftsverträge mit den
ehemaligen Ostblockländern
müssen - soweit sie noch nicht abgeschlossen bzw. gültig sind - beschleunigt
fertig gestellt und in Kraft gesetzt werden. Dabei müssen auch die
Sicherheitsinteressen
dieser Länder mehr als bisher berücksichtigt werden.
IV. Europa muss solidarischer, handlungsfähiger, transparenter
und demokratischer werden.
Die nun mögliche Einigung ganz Europas verändert die politische Geographie von
Europa. Die Solidarität der bisherigen Mitgliedstaaten darf keinesfalls darunter leiden.
Insbesondere muss die deutsch-französische Freundschaft und Zusammenarbeit weiter
gefestigt werden, die wie bisher eine zentrale Rolle für die Zukunft ganz Europas spielt.
Keinesfalls darf in Europa zugelassen werden, dass durch den Prozess der Einigung alte
Rivalitäten wieder belebt werden. Dies erfordert - über alle nationalen Interessen
hinaus - eine verstärkte, vertrauensvolle und vorurteilsfreie Zusammenarbeit aller
demokratischen Kräfte - über alle Grenzen hinweg. Die Einführung der
Unionsbürgerschaft durch den Vertrag von Maastricht mit dem Wahlrecht bei den Kommunal-
und Europawahlen für alle EU-Bürger am Ort ihres Wohnsitzes ist ein weiterer wichtiger
Schritt.
Die Förderung der europäischen Solidarität ist eine Aufgabe aller:
- Wir rufen deshalb unsere Mitbürger auf, ihrerseits mitzuwirken, dass der
europäische Gemeinsinn gestärkt wird. Auch im persönlichen Bereich gibt es viele
Möglichkeiten, die Freundschaften über die Grenzen hinweg zu pflegen und den
Fremdenhass zu bekämpfen. Der europäische Aufbau ist zu wichtig, um ihn nur den
Politikern zu überlassen.
- Wir fordern von allen Politikern, und insbesondere von der deutschen Präsidentschaft:
eine Politik, die die europäische Solidarität stärkt und jedem Nationalismus und
Fremdenhass entschieden entgegenwirkt.
- Wir fordern alle Organe der EU und insbesondere das neu- gewählte Europäische
Parlament auf, die Politik der EU transparenter, demokratischer und effektiver zu machen.
Das Europäische Parlament muss seinen Kampf um die vollen demokratischen
Mitwirkungsrechte unbeirrt fortsetzen.
Perspektive 96: Eine föderale Verfassung für Europa
Die Einigung Europas hat große Fortschritte gemacht, auf die wir alle stolz sein
können:
- Der Frieden ist heute zwischen den Mitgliedsländern der EU sicherer geworden, die
Feinde von gestern wurden Freunde.
- Aus sechs Staaten wurden zwölf, die Erfolge der EG überzeugten auch bisher abseits
stehende Staaten.
- Das Europäische Parlament wird heute direkt gewählt und hat wirkliche
Mitentscheidungsbefugnisse.
- Der gemeinsame Binnenmarkt, in der der freie Warenverkehr ohne Zoll und sonstige
Behinderungen sich voll entfalten konnte, hat zu außergewöhnlicher Belebung und Wachstum
der Wirtschaftstätigkeit und zu einem sprunghaft vergrößerten Warenaustausch - zum
Nutzen aller - geführt.
- Durch die Verabschiedung der Charta der sozialen Grundrechte im Jahre 1989 wurden die
Ziele für das soziale Europa formuliert, die es nun umzusetzen gilt.
- Die Europäischen Konvention der Menschenrechte - im Rahmen des Europarates erlassen -
hat den supranationalen Schutz dieser Rechte ermöglicht, die auch die Staaten diesem
gemeinsamen Recht unterwirft.
- Der Umweltschutz ist zu einer gemeinschaftlichen Angelegenheit geworden.
Trotzdem bleiben große Defizite:
- In dem bisher vorwiegend wirtschaftlichen gemeinsamen Europa konnte sich ein
Europäischer Gemeinsinn nur schwer entwickeln. "Eine Zollunion ist kein
Vaterland", das wusste schon Friedrich List. Die kulturelle Vielfalt und die
gemeinsamen Werte - der eigentliche Reichtum Europas - müssen für alle erlebbar werden.
Dies ist bisher sträflich vernachlässigt worden.
- Insgesamt ist das Europäische Vertragswerk zu kompliziert, weitgehend unverständlich
und bürgerfern. Europa braucht eine für jeden erkennbare klare und überzeugende
politische Gestalt.
- Die Europäische Kommission ist noch keine Regierung - die mehrschienige Politik, in der
einmal die Kommission, einmal der Rat die Europäische Union vertritt, ist verwirrend.
Deshalb muss die Kommission in eine europäische Regierung umgewandelt werden. Die
kooperative, auf Einstimmigkeit beruhende Aussen- und Sicherheitspolitik muss
dem
gemeinschaftlichen Verfahren unterworfen werden.
- Das Europaparlament hat noch nicht die vollen Mitwirkungsrechte einer föderalen ersten
Kammer, noch immer werden zu viele Gesetze in der "Dunkelkammer" des Rates
hinter verschlossenen Türen verabschiedet. Insbesondere die gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit im Bereich der Innen- und Justizpolitik findet
nicht unter ausreichender Kontrolle des Parlaments statt.
Deshalb fordern wir die Verabschiedung einer föderalen Verfassung, in der die
Rechte und Pflichten der Organe der EU neu verteilt werden und eine wirklich
handlungsfähige Gemeinschaft entsteht, die aus der Europäischen Union der Staaten und
der Wirtschaft eine auch sozial überzeugende Union der Bürger macht.
Dazu gehört vor allem:
- Schaffung eines eigenen Katalogs der Grund- und Menschen- rechte.
- Klare Kompetenzverteilung im Sinn einer demokratischen Gewaltenteilung zwischen einer
Europäischen Regierung; einem parlamentarischen Zweikammersystem mit gleichen Rechten
für das Europäische Parlament (Völkerkammer) und dem Ministerrat (Staatenkammer); einem
Obersten Gericht, das in Verfassungsfragen der Europäischen Union von allen angerufen
werden kann.
- Klare Verteilung der Kompetenzen zwischen der Europäischen Union und den
Mitgliedstaaten, wobei den Gliedern die volle Selbstverwaltung gewährt bleiben
muss,
diese aber auch eine Mitverantwortung für das Ganze zu übernehmen haben.
Der Vertrag von Maastricht sieht für das Jahr 1996 eine Revisionskonferenz vor,
um die bisherige Unionsverfassung anzupassen. Ziel dieser Konferenz muss die
Verabschiedung einer Gemeinschaftsverfassung sein, die die Handlungsfähigkeit der
Unionsorgane der sich ständig vergrößernden Gemeinschaft stärkt und ausbaut.
- Wir fordern deshalb alle Organe der EU und die Mitgliedsregierungen auf, sich den
Forderungen nicht zu verschließen. Insbesondere erwarten wir, dass das EP spätestens
Mitte 1995 den Entwurf einer Gemeinschaftsverfassung vorlegt, um eine ausreichende
öffentliche Diskussion - auch in den Parlamenten der Mitgliedstaaten - zu ermöglichen.
Die Europäischen Föderalisten werden sich an dieser Diskussion weiter beteiligen und
ihrerseits Vorschläge vorlegen.
Die Einheit Europas wird nur dann Bestand haben, wenn sie eine
überzeugende politische Gestalt erhält, mit der die Bürger sich identifizieren können.
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