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  EUROPA-UNION DEUTSCHLAND        
       LANDESVERBAND HESSEN
E.V.

    


2.
 ALSFELDER MANIFEST

Eine demokratische, föderale Verfassung für Europa -
ein Beitrag zur politischen Kultur
 


Vor zwölf Jahren - am 24. April 1982 - haben wir, die in der Europa-Union, Landesverband Hessen zusammengeschlossenen europäischen Föderalisten, in einer Grundsatzerklärung in Alsfeld dargelegt, dass der Friede nur erhalten werden kann durch einen Föderalismus freier Staaten, der die Nationen unter einem demokratischen "Rechtsgesetz" vereint und der Mittel und Möglichkeiten hat, für gemeinsame Probleme gemeinsame Lösungen mehrheitlich und demokratisch durchzusetzen und schwachen Gliedern der Gemeinschaft bei ihrer Entwicklung zu helfen. Der Friede - so stellten wir damals fest - ist kein Naturzustand; er muss vielmehr gestiftet werden.

Inzwischen ist die Geißel des Krieges nach Europa zurückgekehrt, ohne dass die Europäische Union in der Lage war, diesen Krieg zu stoppen. Während die Zwölf untereinander den Frieden dauerhaft bewahren konnten, haben sie nach wie vor Probleme, nach außen mit einer Stimme zu sprechen. Ja unterdessen beginnen alte, nationalstaatliche Verhaltensmuster und neuer Nationalismus auch das sich einigende Europa erneut zu bedrohen. Der Weg zurück ins nationalistische Gegeneinander - dessen ultima ratio der Krieg ist - ist noch nicht endgültig verbaut. Deshalb bedarf es neuer Initiativen und Anstrengungen, um Europa zu einer unauflöslichen, demokratischen, rechtsstaatlichen, bürgernahen, föderalen und sozial vorbildlichen Gemeinschaft - kurzum: zu einem Bundesstaat - zu machen.

Folgende Aufgaben halten wir für vordringlich:

I. Wahl zum Europäischen Parlament am 12. Juni 1994  

Vom 9.-12. Juni 1994 wird das Europäische Parlament (EP) zum vierten Mal gewählt. Stärker als bisher entscheidet jede Stimme mit über den zukünftigen Weg der Europäischen Gemeinschaft die durch den Vertrag von Maastricht in eine Europäische Union umgewandelt wurde. Das Europäische Parlament hat dadurch, aber auch durch die Luxemburger Einheitliche Akte neue Kompetenzen erhalten:
  • Die Europäische Kommission kann nicht ohne Zustimmungsvotum des EP berufen werden. Das EP kann als als einziges Organ die Kommission abberufen.
  • In weiten Bereichen der Gesetzgebung ist das EP heute gleichberechtigter Mitgesetzgeber mit dem Rat, so in vielen Fragen der Binnenmarktgesetzgebung, der Freizügigkeit, des Niederlassungsrechts, des Gesundheits- und Verbraucherschutzes sowie des Umweltschutzes.
  • Ohne Zustimmung des EP kann die Europäische Union weder erweitert werden, noch kann sie wichtige internationale Verträge schließen.
  • Das EP kann den Haushalt der EU weitgehend mitgestalten und ihn aus wichtigen Gründen ablehnen.

Wir rufen deshalb alle Mitbürger auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und demokratische und europafreundliche Kandidaten ihrer Wahl ins Europäische Parlament zu schicken, die entschlossen sind, den europäischen Aufbau fortzusetzen. Nationalistische Kandidaten sollten keine Stimme erhalten.

II. Deutsche EU-Präsidentschaft vom 1. Juli bis 31. Dezember 1994  

Die Bundesrepublik Deutschland übernimmt vertragsgemäß vom 1. Juli bis 31. Dezember 1994 die Präsidentschaft im Rat der EU. In dieser Zeit wird auch der Bundestag am 23. Oktober neu gewählt werden. In diesem Halbjahr fallen wichtige Entscheidungen im Rahmen der EU, vor allem:
  • Mehr als 20 Abstimmungen in den Mitgliedsstaaten und bei den vier Beitrittskandidaten über die Erweiterung um Österreich, Finnland, Schweden und Norwegen sowie der Vollzug der Erweiterung zum 1.1.1995.
  • Verstärkte Anstrengungen, um die Wirtschaft zu beleben und den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit - entsprechend den Vorschlägen der Kommission - erfolgreich fortführen zu können.
  • Verstärkung der gemeinsamen Forschung, um die Zukunft des Wirtschaftstandortes Europa sicherer zu machen,
  • Neubildung der Europäischen Kommission - jetzt für 16 Staaten.
  • Vorbereitung und Entscheidung über die Weiterbehandlung der Beitrittsanträge der Türkei, von Malta, Zypern und der Schweiz sowie der bereits eingegangenen Beitrittsanträge von Ungarn und Polen oder den angekündigten von der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik.

Wir rufen deshalb unsere Mitbürger auf, durch massive Beteiligung an der Europawahl der deutschen Präsidentschaft den Rücken zu stärken. Wir fordern die Parteien auf, die Europapolitik nicht wie bisher durch wahltaktische Manöver zu missbrauchen und der deutschen Präsidentschaft nicht unnötige Schwierigkeiten zu bereiten.

III. Überwindung der Spaltung Europas

Nach dem Zusammenbruch des östlichen Herrschaftssystems - auch hervorgerufen durch die ungebrochene Anziehungskraft der Europäischen Union nach außen - kommt es darauf an, nicht nur die Spaltung Deutschlands politisch, ökonomisch und kulturell zu überwinden, sondern auch die Spaltung Europas. Dies kann nur sinnvoll im Rahmen der Europäischen Union geschehen. Für Deutschland ist dies bei gleichzeitiger störungsfreier Fortentwicklung der Europäischen Union von zentraler Bedeutung:
  • Kein Land hat so viele Grenzen mit Nachbarn, liegt so im Mittelpunkt Europas. Es muss sich seiner Lage bewusst und an einer friedlichen Entwicklung Europas interessiert sein. Einen "deutschen Sonderweg" darf es nicht geben.
  • Kein Land der Europäischen Union ist so exportabhängig wie Deutschland, das über die Hälfte seines Außenhandels mit den elf Partnerländern der EU abwickelt, und so bei uns Arbeitsplätze sichert
  • Kein Land der Europäischen Union ist so sehr unmittelbar betroffen von der politischen Entwicklung in den ehemaligen Ostblockländern. Schon heute ist die Bundesrepublik der stärkste Handelspartner dieser Länder. Deren stufenweise Annäherung an die EU, ihre demokratische und marktwirtschaftliche Konsolidierung haben für die Bundesrepublik Priorität, auch aus sicherheitspolitischen Gründen. Verstärkte Hilfen für diese Länder sind deshalb besonders vordringlich.
  • Wir rufen deshalb die am Wirtschaftsprozess Beteiligten, insbesondere Unternehmer und Gewerkschafter auf, den Weg der ökonomischen Zusammenarbeit weiterzugehen.
  • Die Assoziations- und Partnerschaftsverträge mit den ehemaligen Ostblockländern müssen - soweit sie noch nicht abgeschlossen bzw. gültig sind - beschleunigt fertig gestellt und in Kraft gesetzt werden. Dabei müssen auch die Sicherheitsinteressen dieser Länder mehr als bisher berücksichtigt werden.
IV. Europa muss solidarischer, handlungsfähiger, transparenter und demokratischer werden.  

Die nun mögliche Einigung ganz Europas verändert die politische Geographie von Europa. Die Solidarität der bisherigen Mitgliedstaaten darf keinesfalls darunter leiden. Insbesondere muss die deutsch-französische Freundschaft und Zusammenarbeit weiter gefestigt werden, die wie bisher eine zentrale Rolle für die Zukunft ganz Europas spielt. Keinesfalls darf in Europa zugelassen werden, dass durch den Prozess der Einigung alte Rivalitäten wieder belebt werden. Dies erfordert - über alle nationalen Interessen hinaus - eine verstärkte, vertrauensvolle und vorurteilsfreie Zusammenarbeit aller demokratischen Kräfte - über alle Grenzen hinweg. Die Einführung der Unionsbürgerschaft durch den Vertrag von Maastricht mit dem Wahlrecht bei den Kommunal- und Europawahlen für alle EU-Bürger am Ort ihres Wohnsitzes ist ein weiterer wichtiger Schritt.

Die Förderung der europäischen Solidarität ist eine Aufgabe aller:

  • Wir rufen deshalb unsere Mitbürger auf, ihrerseits mitzuwirken, dass der europäische Gemeinsinn gestärkt wird. Auch im persönlichen Bereich gibt es viele Möglichkeiten, die Freundschaften über die Grenzen hinweg zu pflegen und den Fremdenhass zu bekämpfen. Der europäische Aufbau ist zu wichtig, um ihn nur den Politikern zu überlassen.
  • Wir fordern von allen Politikern, und insbesondere von der deutschen Präsidentschaft: eine Politik, die die europäische Solidarität stärkt und jedem Nationalismus und Fremdenhass entschieden entgegenwirkt.
  • Wir fordern alle Organe der EU und insbesondere das neu- gewählte Europäische Parlament auf, die Politik der EU transparenter, demokratischer und effektiver zu machen. Das Europäische Parlament muss seinen Kampf um die vollen demokratischen Mitwirkungsrechte unbeirrt fortsetzen.
Perspektive 96: Eine föderale Verfassung für Europa  

Die Einigung Europas hat große Fortschritte gemacht, auf die wir alle stolz sein können:
  • Der Frieden ist heute zwischen den Mitgliedsländern der EU sicherer geworden, die Feinde von gestern wurden Freunde.
  • Aus sechs Staaten wurden zwölf, die Erfolge der EG überzeugten auch bisher abseits stehende Staaten.
  • Das Europäische Parlament wird heute direkt gewählt und hat wirkliche Mitentscheidungsbefugnisse.
  • Der gemeinsame Binnenmarkt, in der der freie Warenverkehr ohne Zoll und sonstige Behinderungen sich voll entfalten konnte, hat zu außergewöhnlicher Belebung und Wachstum der Wirtschaftstätigkeit und zu einem sprunghaft vergrößerten Warenaustausch - zum Nutzen aller - geführt.
  • Durch die Verabschiedung der Charta der sozialen Grundrechte im Jahre 1989 wurden die Ziele für das soziale Europa formuliert, die es nun umzusetzen gilt.
  • Die Europäischen Konvention der Menschenrechte - im Rahmen des Europarates erlassen - hat den supranationalen Schutz dieser Rechte ermöglicht, die auch die Staaten diesem gemeinsamen Recht unterwirft.
  • Der Umweltschutz ist zu einer gemeinschaftlichen Angelegenheit geworden.

Trotzdem bleiben große Defizite:

  • In dem bisher vorwiegend wirtschaftlichen gemeinsamen Europa konnte sich ein Europäischer Gemeinsinn nur schwer entwickeln. "Eine Zollunion ist kein Vaterland", das wusste schon Friedrich List. Die kulturelle Vielfalt und die gemeinsamen Werte - der eigentliche Reichtum Europas - müssen für alle erlebbar werden. Dies ist bisher sträflich vernachlässigt worden.
  • Insgesamt ist das Europäische Vertragswerk zu kompliziert, weitgehend unverständlich und bürgerfern. Europa braucht eine für jeden erkennbare klare und überzeugende politische Gestalt.
  • Die Europäische Kommission ist noch keine Regierung - die mehrschienige Politik, in der einmal die Kommission, einmal der Rat die Europäische Union vertritt, ist verwirrend. Deshalb muss die Kommission in eine europäische Regierung umgewandelt werden. Die kooperative, auf Einstimmigkeit beruhende Aussen- und Sicherheitspolitik muss dem gemeinschaftlichen Verfahren unterworfen werden.
  • Das Europaparlament hat noch nicht die vollen Mitwirkungsrechte einer föderalen ersten Kammer, noch immer werden zu viele Gesetze in der "Dunkelkammer" des Rates hinter verschlossenen Türen verabschiedet. Insbesondere die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit im Bereich der Innen- und Justizpolitik findet nicht unter ausreichender Kontrolle des Parlaments statt.

Deshalb fordern wir die Verabschiedung einer föderalen Verfassung, in der die Rechte und Pflichten der Organe der EU neu verteilt werden und eine wirklich handlungsfähige Gemeinschaft entsteht, die aus der Europäischen Union der Staaten und der Wirtschaft eine auch sozial überzeugende Union der Bürger macht.

Dazu gehört vor allem:

  • Schaffung eines eigenen Katalogs der Grund- und Menschen- rechte.
  • Klare Kompetenzverteilung im Sinn einer demokratischen Gewaltenteilung zwischen einer Europäischen Regierung; einem parlamentarischen Zweikammersystem mit gleichen Rechten für das Europäische Parlament (Völkerkammer) und dem Ministerrat (Staatenkammer); einem Obersten Gericht, das in Verfassungsfragen der Europäischen Union von allen angerufen werden kann.
  • Klare Verteilung der Kompetenzen zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten, wobei den Gliedern die volle Selbstverwaltung gewährt bleiben muss, diese aber auch eine Mitverantwortung für das Ganze zu übernehmen haben.

Der Vertrag von Maastricht sieht für das Jahr 1996 eine Revisionskonferenz vor, um die bisherige Unionsverfassung anzupassen. Ziel dieser Konferenz muss die Verabschiedung einer Gemeinschaftsverfassung sein, die die Handlungsfähigkeit der Unionsorgane der sich ständig vergrößernden Gemeinschaft stärkt und ausbaut.

  • Wir fordern deshalb alle Organe der EU und die Mitgliedsregierungen auf, sich den Forderungen nicht zu verschließen. Insbesondere erwarten wir, dass das EP spätestens Mitte 1995 den Entwurf einer Gemeinschaftsverfassung vorlegt, um eine ausreichende öffentliche Diskussion - auch in den Parlamenten der Mitgliedstaaten - zu ermöglichen. Die Europäischen Föderalisten werden sich an dieser Diskussion weiter beteiligen und ihrerseits Vorschläge vorlegen.

Die Einheit Europas wird nur dann Bestand haben, wenn sie eine überzeugende politische Gestalt erhält, mit der die Bürger sich identifizieren können.


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