Hintergrundinformation:
Flexicurity - Flexibilität durch Sicherheit
Warum „Flexicurity“?
Globalisierung, beschleunigter
technologischer Fortschritt und der demografische Wandel
stellen die europäischen Volkswirtschaften vor große
Herausforderungen, z.B.:
- Ein beschleunigtes Wachstum globaler
Handelsströme und damit der weltwirtschaftlichen
Integration;
- Eine enorme Ausweitung des globalen
Reservoirs an Arbeitskräften;
- Eine zunehmende Verschiebung der
traditionellen Arbeitsteilung zwischen den bisher
etablierten Industriestaaten (USA, EU, Japan) und den
Schwellenländern, wie v.a. China und Indien, in Bezug auf
den Technologie- und Wissensgehalt der jeweils gehandelten
Produkte;
- Eine wachsende Bedeutung von Humankapital
und Qualifizierung im Rahmen der Entwicklung hin zu
„Wissensgesellschaften“.
Diese neuen Gegebenheiten bewirken auch
Änderungen der Arbeitsbeziehungen. Die Unternehmen stehen
unter kontinuierlichem Druck, neue Absatzmärkte zu
erschließen. Die Anforderungen an die Anpassung von
Produktionstechniken und Organisationsformen wachsen. Dies
bedeutet auch für die Arbeitnehmer höhere Ansprüche an ihre
Veränderungsbereitschaft und -fähigkeit. Lebenslanges Lernen
und Mobilität werden immer mehr zu Grundvoraussetzungen
beruflichen Erfolges. Gleichzeitig ist ein steigender Druck
auf Löhne und Beschäftigung von Niedrigqualifizierten im
Rahmen fortlaufender Spezialisierungsprozesse zu beobachten.
Parallel zu diesen Entwicklungen hat sich in
Europa das Bewusstsein über ein gemeinsames „Europäisches
Lebensmodell“ etabliert. Wesentliche Charakteristika sind:
- Ein Grundbekenntnis zu sozialem
Zusammenhalt und Solidarität sowie zur Bekämpfung sozialer
Armut und Diskriminierung;
- Die Sicherstellung eines allgemeinen
Zugangs zu Gesundheits- und Bildungssystemen;
- Die Gewährleistung einer breiten sozialen
Absicherung;
- Eine bedeutende Rolle des öffentlichen
Sektors in der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur.
Das Bedürfnis nach sozialer Sicherheit ist
in der europäischen Bevölkerung grundsätzlich stark verankert
und bildet daher in der Entwicklung von Reformansätzen eine
gewisse Konstante.
Die Überlegungen zu „Flexicurity“ setzen an
der Frage an, wie die Erhaltung der europäischen
Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherung des Europäischen
Lebensmodells in Einklang zu bringen sind. Grundsätzlich
stehen diese beiden Anforderungen nicht in einem Zielkonflikt,
sondern bedingen einander wechselseitig. Die Elemente des
Lebensmodells sind ein entscheidender produktiver Faktor für
die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit. Umgekehrt
stellt diese eine notwendige Grundlage für die nachhaltige
Finanzierung und kontinuierliche Weiterentwicklung des
Lebensmodells dar.
Dieses Verhältnis spiegelt sich in der neu
fokussierten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung
wider. Einerseits kann im internationalen Wettbewerb nur eine
dynamische, innovationsorientierte und unternehmerfreundliche
Wirtschaft jene Ressourcen bereitstellen, welche die
Aufrechterhaltung sozialstaatlicher Strukturen ermöglichen.
Andererseits sind diese Strukturen selbst eine wesentliche
Grundlage der Erreichung der Lissabon-Ziele. Beispielsweise
bewirkt die demografische Alterung, dass die europäischen
Volkswirtschaften ihre Beschäftigungsquoten kontinuierlich
steigern müssen - auch und gerade bei Bevölkerungsgruppen, die
bisher schwächer am Arbeitsmarkt (Frauen, Jugendliche)
repräsentiert waren. Dafür bedarf es eines breiten Zugangs zu
den Bildungssystemen und einer konsequenten Verwirklichung des
Chancengleichheitsprinzips bzw. der Bekämpfung von
Diskriminierung.
Das Konzept der „Flexicurity“ adressiert die
resultierende Herausforderung für die europäischen
Beschäftigungssysteme: die Zusammenführung von Flexibilität
als Grundlage von Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit
einerseits mit einem hohen Niveau sozialer Sicherheit
andererseits.
Flexicurity: Das Konzept
Der Flexicurity-Ansatz kann als eine
umfassende politische Strategie beschrieben werden, die
mittels abgestimmter Maßnahmen einerseits
Arbeitsmarktflexibilität sowie eine Modernisierung der
Arbeitsorganisation und Arbeitsbeziehungen, andererseits
Beschäftigungssicherheit und soziale Absicherung unter
besonderer Berücksichtigung schwächerer und benachteiligter
Gruppen am Arbeitsmarkt fördert.
Flexicurity ist also ein übergreifendes
Paradigma für die Reform der verschiedenen nationalen
Beschäftigungs- und Sozialsysteme in Europa. Zentral ist die
integrierte Betrachtung verschiedener Politikfelder. Dazu
gehören etwa: arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen (z.B.
Kündigungsschutz, Arbeitszeitrecht und neue
Beschäftigungsformen); Differenzierungsgrad bzw.
Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Beschäftigungsarten
(z.B. Angestelltenverhältnis / Selbständigkeit);
Lohnverhandlungssysteme; Maßnahmen aktiver
Arbeitsmarktpolitik; Arbeitslosenunterstützung; Absicherung
bei Krankheit, Arbeitsunfall, Alter etc. Dabei müssen sowohl
substitutive Wechselwirkungen (z.B. Kündigungsschutz - höhere
Transferleistungen) als auch komplementäre Wechselwirkungen
(z.B. Transfers -verpflichtende Aktivierung) zwischen den
einzelnen Instrumenten beachtet werden - dies in Bezug auf die
doppelte Zielsetzung von Flexibilität und Sicherheit.
Flexicurity ist in den Integrierten
Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung in zweifacher Weise
verankert. Einerseits verbindet Leitlinie 21 ("Unter
gebührender Berücksichtigung der Rolle der Sozialpartner
Flexibilität und Beschäftigungssicherheit in ein ausgewogenes
Verhältnis bringen und die Segmentierung der Arbeitsmärkte
verringern") die oben angesprochenen Kernelemente mit
Maßnahmen u.a. in den Bereichen Schwarzarbeit, Antizipation
wirtschaftlichen Wandels, Arbeitsorganisation und Übergang in
die Erwerbstätigkeit. Andererseits adressieren
Flexicurity-orientierte Maßnahmen generell die drei zentralen
Herausforderungen der Lissabon-Strategie im
Beschäftigungsbereich, nämlich Erhöhung der
Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte, Integration von mehr
Menschen auf dem Arbeitsmarkt und höhere Investitionen in
Humankapital und Lebenslanges Lernen.
Die Verantwortung für die politische
Umsetzung Flexicurity-orientierter Reformen liegt primär bei
den Mitgliedstaaten. Die Ausgestaltung dieser Reformen ist
damit zentral von den institutionellen Gegebenheiten des
jeweiligen nationalen Beschäftigungssystems abhängig. Eine
Rolle der europäischen Ebene besteht in der Verankerung
gegenseitigen Lernens im Rahmen der Offenen Methode der
Koordinierung. In einzelnen Bereichen bestehen aber auch
bereits einheitliche Regelungen. Im Folgenden werden mehrere
Kernbereiche Flexicurity-orientierter Strategien beispielhaft
diskutiert.
Elemente Flexicurity-orientierter
Strategien in Europa
Flexicurity-orientierten Strategien
versuchen, wie bereits oben beschrieben, Mittel und Wege eines
ausgewogenen Verhältnisses zur Schaffung von Flexibilität und
sozialer Sicherheit in Europa zu finden. Grundsätzlich sollten
die Elemente der sozialen Sicherheit durch die öffentliche
Hand bereitgestellt werden.
Maßnahmen aktiver Arbeitmarktpolitik und
die Förderung von Humankapital
Zentrale Komponenten einer
flexibilitätsfördernden Politik sind Maßnahmen aktiver
Arbeitmarktpolitik und die Förderung von Humankapital. Diese
ermöglichen hohe Beschäftigung und den raschen Übergang
zwischen verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen, fördern
gleichzeitig aber auch die Produktivität.
Beispielsweise beruht der immer wieder als
„Referenzmodell“ zitierte dänische Ansatz prinzipiell auf den
drei Säulen niedriger Kündigungsschutz, breiter Zugang zu
relativ großzügigen Arbeitslosenunterstützungsleistungen und
einer aktiven Arbeitmarktpolitik. Dabei liegt ein starker
Fokus auf Aktivierung und Re-Integration. Gemessen als Anteil
am BIP sind die dänischen Ausgaben für Aktive
Arbeitsmarktpolitik die höchsten der EU. Es besteht eine
Verpflichtung zu regelmäßigen Kontakten der Arbeitslosen mit
dem Arbeitsamt und zur Erstellung individueller
„Aktionspläne“; insofern besitzen diese Maßnahmen auch eine
starke Anreizkomponente. Im Ergebnis ist festzustellen, dass
der dänische Arbeitmarkt eine sehr hohe Dynamik aufweist; etwa
1/3 der Arbeitskräfte wechseln jedes Jahr ihren Arbeitsplatz,
und die Dauer eines durchschnittlichen
Beschäftigungsverhältnisses ist mit knapp unter 8 Jahren im
internationalen Vergleich gering. Die dänische
Beschäftigungsquote war 2004 mit 75,7% die höchste der EU.
Förderung der Durchlässigkeit zwischen
selbständiger und unselbständiger Beschäftigung
Die Bereitschaft zu Selbständigkeit und
unternehmerischer Tätigkeit wird bei raschem strukturellen
Wandel immer wichtiger. Ein Kernelement einer
Flexicurity-basierten Politik stellt daher die Förderung der
Durchlässigkeit zwischen selbständiger und unselbständiger
Beschäftigung dar. Flexicurity erfordert deshalb eine
integrierte Betrachtung von arbeitsmarkt- und
unternehmenspolitischen Maßnahmen; sie bildet den Rahmen
adäquater Anreizsetzungen zur Förderung des Unternehmertums.
Beispielsweise ist in Schweden eine
Arbeitslosenversicherung für Selbständige verwirklicht, die in
ihren Grundmerkmalen den gleichen Charakter trägt wie die
Versicherung für die Unselbständigen. Das Risiko des Umstiegs
von unselbständiger zu selbständiger Beschäftigung wird
verringert und eine Förderung von Betriebsgründungen, und
damit der Schaffung von Arbeitsplätzen, erreicht.
Flexible Typen von
Beschäftigungsverhältnissen
Flexible Typen von
Beschäftigungsverhältnissen, wie insbesondere
Teilzeitbeschäftigung und befristete Verträge, tragen zur
Arbeitsmarktflexibilisierung bei. Sie bergen aber auch die
Gefahr einer dauerhaften Segmentierung der Arbeitsmärkte mit
negativen Folgen für die betroffenen Gruppen (wie z.B. Frauen
oder Jugendliche). Die politischen Lösungen erfordern hier
eine sorgfältige Abwägung.
Beispielsweise wurde in den Niederlanden mit
dem „Flexibilitäts- und Sicherheits-Gesetz“ 1999 der Abschluss
befristeter Verträge grundsätzlich erleichtert. Gleichzeitig
wurden aber Mindeststandards zur Sicherung der Situation von
Beschäftigten in „neuen“ Verhältnissen festgelegt. Dazu
gehören die Gleichbehandlung bei Zugang zu
Ausbildungsmaßnahmen und bei beschäftigungsabhängigen
Versicherungsverhältnissen. Eine Aneinanderreihung mehrerer
befristeter Verträge wird als Missbrauch betrachtet. Auch auf
EU-Ebene bestehen Regelungen zu Gleichbehandlung und
Missbrauchskontrolle bei befristeten Arbeitsverhältnissen.
Schaffung und Aufrechterhaltung adäquater
sozialer Sicherungsmechanismen
Die Schaffung und Aufrechterhaltung
adäquater sozialer Sicherungsmechanismen ist im Rahmen des
Flexicurity-Ansatzes eine unabdingbare Voraussetzung für die
Entwicklung von Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit. Dabei
geht es nicht nur um Unterstützung bei Arbeitslosigkeit bis
zur Findung eines Arbeitsplatzes. Zentral ist vielmehr auch
die Bereitstellung von Institutionen und Programmen, die aus
einem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses (und in
„Übergangsphasen“ wie Ausbildung, Karenz) keine Nachteile
entstehen lassen bzw. aktive Unterstützung bieten.
Ein Beispiel auf europäischer Ebene ist der
auf dem Rucksackprinzip beruhende aktuelle
Richtlinienvorschlag der Kommission zur Portabilität von
Zusatzrentenansprüchen. Dieser hat zum Ziel, bei betrieblichen
Pensionszusagen Freizügigkeitshindernisse zwischen den
Mitgliedstaaten sowie innerstaatliche Mobilitätshindernisse
abzubauen. Bei Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb bzw.
zwischen Mitgliedstaaten soll der Arbeitnehmer grundsätzlich
die Wahl haben, die erworbenen Ansprüche im bisherigen System
zu belassen bzw. ruhend zu stellen oder die Ansprüche in das
neue System zu übertragen.
Ein Beispiel auf Ebene der Mitgliedstaaten
ist die Einführung moderner, marktwirtschaftlicher Formen des
Arbeitsrechts in den ehemals kommunistischen neuen
Mitgliedsländern. Die Schaffung einer
Arbeitslosenunterstützung und von gesetzlich festgelegten
Pensionsschemata waren dabei wichtige Elemente
marktwirtschaftlicher Bedingungen; denn damit wurde den
Beschäftigten ein Wechsel aus den großen Staatsunternehmen
ermöglicht, welche zuvor den größten Teil der Sozialleistungen
bereitgestellt hatten.
Ein weiteres Beispiel ist die
österreichische betriebliche Mitarbeitervorsorge (2002): sie
bewirkte eine wesentliche Flexibilisierung der
Beschäftigungsverhältnisse bei gleich bleibender Sicherheit.
Vor der Reform hatte eine Abfertigungsverpflichtung des
Arbeitnehmers bestanden, die auf der Vorstellung langjähriger
oder lebenslanger Beschäftigungsverhältnisse beruhte. Diese
Verpflichtung wurde auf selbständige
Mitarbeitervorsorge-Kassen ausgelagert, an welche die
Arbeitgeber monatliche Beiträge leisten. Erreicht wurde damit
die Unabhängigkeit der Abfertigungsansprüche des Arbeitnehmers
von Dienstgeber-Wechseln. Gleichzeitig entstand für die
Arbeitgeber die Möglichkeit einer regelmäßigen Aufteilung
ihrer Abfertigungsleistungen über die Zeit und damit höhere
finanzielle Berechenbarkeit.
In diesem Zusammenhang kann auch das
österreichische Betriebspensionsgesetz genannt werden, das die
arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur betrieblichen
Altersversorgung enthält. Das Gesetz regelt im Wesentlichen
vier Formen von betrieblichen Leistungszusagen.
- Pensionskassenzusagen zu in- oder
ausländischen Pensionskassen;
- betriebliche Kollektivversicherung;
- direkte Leistungszusagen;
- Lebensversicherungen.
Bei Pensionskassenzusagen, der betrieblichen
Kollektivversicherung und der Lebensversicherung hat der
Arbeitgeber Beiträge für den Arbeitnehmer in eine
Pensionskasse oder ein Versicherungsunternehmen zu zahlen, die
diese Beiträge veranlagen und im Leistungsfall als Pension
auszahlen.
Bei der direkten Leistungszusage wird die
Pensionsleistung direkt vom Arbeitgeber erbracht.
Bei den wesentlichen Formen der
Leistungszusagen- das sind die Pensionskassenzusage und die
betriebliche Kollektivversicherung- können die einmal
erworbenen Anwartschaften ebenso unabhängig von
Dienstgeberwechseln nach dem Rucksackprinzip zu einem neuen
Arbeitgeber mitgenommen werden, wenn dieser seinen
Arbeitnehmern ebenfalls eine entsprechende Leistungszusage
gegeben hat. Hat der neue Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern
keine Leistungszusage gegeben, können die Anwartschaften in
der bisherigen Pensionskasse oder Versicherung des
Arbeitnehmers entsprechend gesichert belassen werden.
Ziele der Diskussion und Fragen an die
Minister
Aufbauend auf der exemplarischen Darstellung
des Texts besteht das Ziel der Diskussion einerseits in einem
Austausch der Minister bezüglich bisheriger und geplanter
Flexicurity-orientierter Maßnahmen auf Ebene der
Mitgliedsländer. Damit soll ein Überblick über den derzeitigen
Stand der Aktivitäten in Europa gewonnen werden. Diese
Diskussion soll u.a. anlässlich der Konferenz zum Thema
„Innovation in der internationalen Arbeitsmarktpolitik - neue
Lösungen in einem sich ändernden Arbeitsmarkt“ (16.-17.2.2006
in Wien) aufgenommen und fortgesetzt werden.
Andererseits soll eine Sondierung bezüglich
Bereichen und Materien erfolgen, die aus Sicht der Minister
mittelfristig auf europäischer Ebene gestaltet werden sollen;
dies mit dem Ziel einer Fortsetzung und Fokussierung dieser
Diskussion im Employment Committee und auf den folgenden
Beschäftigungs-Räten. Die Sondierung soll auch einen Beitrag
für das in Vorbereitung befindliche Grünbuch der Kommission
über die Entwicklung des Arbeitsrechts leisten.
- Welche Erfahrungen wurden bei nationalen
Reformen mit dem Ziel einer besseren Balance zwischen
Flexibilität und Sicherheit gemacht und welche
mittelfristigen Maßnahmeprojekte bestehen?
- Welche Erfahrungen bestehen bezüglich des
Zusammenspiels verschiedener Ressorts bzw. Politikfelder?
Welche Rolle können die Sozialpartner spielen?
- Welche Elemente der Flexicurity-Strategie
sollten mittelfristig auf europäischer Ebene behandelt
werden, u.a. im Rahmen der Lissabon-Strategie?